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| 09.03.2010, 10:10 Uhr | Märkische Allgemeine Zeitung, Der Havelländer, Werner Schmidt
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Sicherheit über 25 Jahre Vereine: Vertrag für Sportplatz unterzeichnet
BRIESELANG Es ist vollbracht. Der Nutzungsvertrag für den Fichtesportplatz in Brieselang ist unterschrieben und der Platz damit an den Verein SV Grün-Weiß übergeben. Rund 14 Monate lang wurde darum gerungen, bis dann Ende Januar die Gemeindevertretung fast komplett und einvernehmlich ihre Zustimmung gab.
Am vergangenen Wochenende unterzeichneten Bürgermeister Wilhelm Garn und die beiden Vereins-Vorsitzenden Harald Klos und Michael Geist den Bewirtschaftungsvertrag. Er gilt bis zum 31. Dezember 2034. Der Verein hat also für die nächsten 25 Jahre Ruhe. „Wir werden weiterhin Betriebskostenzuschüsse bezahlen. Der Platz wird ja nicht nur von Grün-Weiß genutzt, sondern auch von anderen Vereinen. Außerdem findet hier der Schulsport und Freizeitsport statt“, sagte Garn.
Im Gegenzug verpflichtete sich der Verein, den „Rosengarten“ abzureißen. Auf dem Grundstück der Ruine dieser ehemaligen Brieselanger Vergnügungsstätte soll ein Sanitärtrakt mit Umkleidekabinen, Duschräumen, Toiletten, Küche, Klubräumen und Büros entstehen. Die alten Ziegel sollen zur Finanzierung der Baumaßnahme verkauft werden, verkündete Garn: „Ich kaufe schon mal den ersten!“ Der Abriss des Gebäudes und zweier Schuppen werde noch in diesem Jahr erfolgen, versprach Harald Klos. An dem alten Gemäuer hatten sich zuletzt die Gemüter der Gemeindevertreter erhitzt.
Schließlich zeigte man sich froh darüber, dass der Sportverein die undankbare Abrissaufgabe übernahm: „Wir haben es in den vergangenen 20 Jahren nicht geschafft, für den Rosengarten eine sinnvolle Nutzung zu finden“, hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Koch klargestellt. Assistiert wurde ihm von der FDP: „Die Gemeinde wird auch künftig dafür kein Geld haben“, hatte Ralf Heimann wenig optimistisch in die Zukunft geblickt.
Für den Verein bedeutet der langfristige Vertrag eine Sicherheit bei der Planung, für die Sportler dauerhafte Nutzungsrechte und -möglichkeiten und für die Gemeinde Kostenentlastung. Zwar gibt es für den Fall der Fälle kein Sonderkündigungsrecht, aber eine jährliche Kündigungsfrist von neun Monaten zum Jahresende ist in dem Vertrag vorgesehen. Durchgelesen hat die vielen Seiten vor der Unterschrift niemand mehr: „Dafür haben wir uns zu lang damit beschäftigt. Wir wissen, was drinsteht“, verkündeten die Vertragspartner. |
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